Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Kurse und Prüfungsvorbereitung

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen zu Seminaren und Kursen der Heilpraktiker-Fachschule NRW, Inhaberin Donate Lockenvitz, Kasernenstr. 26, 42651 Solingen (nachfolgend „Schule“), die über die Website hp-fachschule.de, per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Seminare auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. mit dem Absenden des Anmeldeabschnitts geben Sie eine verbindliche Anmeldung ab. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung der Schule zustande. Die Schule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Teilnehmerzahl

Sofern beim jeweiligen Seminar nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindest-Teilnehmerzahl 5 Personen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bei Präsenzseminaren 10 Personen und bei Online-Seminaren 50 Personen. Abweichende Angaben am jeweiligen Seminar gehen vor. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Schule das Seminar absagen; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise. Die Leistungen der Schule sind gemäß § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei; die angegebenen Preise sind Endpreise. Versandkosten fallen nicht an.

Sie erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn eine Rechnung. Bitte überweisen Sie erst nach Erhalt der Rechnung und geben Sie bei der Zahlung die Rechnungsnummer an.

§ 5 Bildungsscheck

Die Schule akzeptiert Bildungsschecks. Diese müssen vor Kursbeginn eingereicht bzw. ggf. vor der Anmeldung beantragt und der Anmeldung beigefügt werden. Wird ein Bildungsscheck nicht ausgezahlt, haftet die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer für den Fehlbetrag.

§ 6 Rabatt für Wiederholer

Bei ausgewiesenen Seminaren gewährt die Schule Wiederholern einen Rabatt von 50 %. Dies gilt nur für schuleigene Seminare.

§ 7 Abmeldung

Sofern beim jeweiligen Seminar nichts anderes angegeben ist, sind Abmeldungen bis 2 Wochen vor Kursbeginn gegen einen Kostenbeitrag von 20,00 € möglich. Spätere Abmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt. Innerhalb der Widerrufsfrist ist ein Widerruf kostenfrei möglich; Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 8 Absage und Änderungen durch die Schule

Muss ein Seminar aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung der Dozentin bzw. des Dozenten, Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl) abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten oder die bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit die Schule die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 9 Haftung und Versicherung

Für die Heilpraktiker-Fachschule NRW besteht eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Jede Dozentin bzw. jeder Dozent hat für praktische Inhalte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Die Schule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 10 Online-Seminare

Für die Teilnahme an Online-Seminaren sind ein Internetzugang sowie ein geeignetes Endgerät mit Lautsprecher bzw. Kopfhörer erforderlich. Die Zugangsdaten werden vor Seminarbeginn per E-Mail übermittelt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 11 Streitbeilegung

Die Schule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden. Änderungen vorbehalten.

Teil B: Allgemeine Aufnahme- und Unterrichtsbedingungen für die Heilpraktikerausbildung

(Stand 01.08.2025)

§ 1. Die Heilpraktiker-Fachschule NRW ist eine Einrichtung zur Förderung und Heranbildung eines geeigneten Heilpraktikernachwuchses. Sie hat die Aufgabe, dem Heilpraktikeranwärter die für den Heilpraktikerberuf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und ist berufsbegleitend als Präsenzunterricht ausgerichtet.

§ 2. Dem besonderen Wesen des Heilpraktikerberufes entsprechend muss bei dem angehenden Heilpraktiker die wirkliche Neigung zum Heilberuf und zu den natürlichen Volksheilweisen sowie eine gute Allgemeinbildung vorausgesetzt werden. Fachkenntnisse (Krankenschwester, Krankenpfleger, MTA, Masseur, med. Bademeister, Heilgymnast etc.) werden begrüßt, sind jedoch nicht Voraussetzung. Der Antragsteller sollte mindestens 22 Jahre alt sein und muss die in der „Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ festgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Schule behält sich die Ablehnung von Bewerbern vor.

§ 3. Die Aufnahme erfolgt nicht, wenn der Antragsteller vorbestraft ist oder die zum Heilpraktikerberuf erforderlichen charakterlichen und sittlichen Eigenschaften nicht besitzt. Die Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Lebenslaufes sowie 1 Passfoto (gerne auch als JPEG-Datei) ist bis zum Beginn des Lehrgangs erforderlich. Ferner werden noch Fotokopien des Schulabgangszeugnisses und der Zeugnisse über die berufliche Ausbildung benötigt.

§ 4. Die Ausbildung ist in 6 Module (Semester) unterteilt. Die Dauer der Gesamt-Ausbildungszeit beträgt bei regelmäßigem Schulbesuch 3 Jahre. Der theoretische Unterricht findet online via ZOOM statt. Der Praxisunterricht erfolgt in der Lehrpraxis Kasernenstraße 26, 42651 Solingen.

§ 5. Unterrichtsgebühr: Die Kosten der gesamten dreijährigen Ausbildung belaufen sich auf 7.494,00 € und setzen sich aus der Aufnahmegebühr, den monatlichen Schulgebühren sowie der Gebühr für die schulinterne Abschlussprüfung zusammen. Das Schulgeld ist monatlich in Höhe von 199,– € zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung der Gesamtausbildung jährlich, bei Buchung einzelner Module (Semester) jeweils für die entsprechende Laufzeit des Moduls. Die Aufnahmegebühr beträgt 130,– € und ist zu Beginn der Gesamtausbildung zu zahlen. Die Gebühr für die interne Schulabschlussprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) beträgt 200,– €.

Melden Sie sich zusammen mit einer/m Partner/in oder Freund/in an, gewähren wir beiden einen Partnerrabatt von 15 % auf die monatliche Schulgebühr. So zahlen Sie pro Person monatlich nur 169,15 €. So ergibt sich eine Gesamtsumme für die Ausbildung pro Person von 6.419,40 €. Es können auch mehrere Partner/innen angemeldet werden. Scheidet vor Beendigung der 6 Semester ein oder mehrere Partner aus, erhöht sich für den/die zuletzt verbleibende/n Schüler/in das Schulgeld automatisch wieder auf die monatlichen Gebühren von 199,– €.

Die Schule akzeptiert Bildungsschecks, wenn diese vom Land NRW angeboten werden. Alle aufgeführten Beträge enthalten keine MwSt., da die Schule z. Z. von der Zahlung der MwSt. befreit ist. Sollten sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern, so hat der Schüler die MwSt. zusätzlich zum Schulgeld zu entrichten. Bei Nichtteilnahme am Lehrgang werden Aufnahmegebühr, Abschlussgebühr und Schulgeld nicht zurückgezahlt.

§ 6. Ferien: Die Ferien fallen in die Zeit der ortsüblichen Schulferien in NRW, soweit keine anderweitige Regelung erfolgt.

§ 7. Im Fall einer vorübergehenden Nicht-Erreichbarkeit externer Anwendungen, z. B. des Online-Unterrichtes, etwa aufgrund von technischen Störungen durch den Dienstleister, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückzahlung oder Erstattung der Kosten. Die Heilpraktiker-Fachschule NRW wird dem Teilnehmer jedoch eine kostenlose Wiederholung ermöglichen.

§ 8. Kündigung: Die Kündigung kann jeweils zum Semesterende erfolgen, bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten. Ein Semester dauert 6 Monate. Das 1. Semester beginnt mit dem Start des Lehrgangs. Wurde die Ausbildung in einzelnen Modulen gebucht, so werden bei einer Kündigung alle nachfolgenden Module automatisch mit gekündigt. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Der Schüler kann aus schwerwiegenden Gründen vom laufenden Unterricht ausgeschlossen werden, insbesondere

Bei Ausschluss vom Unterricht wird das bereits gezahlte Schulgeld nicht zurückgezahlt. Der Schüler hat darüber hinaus 30 % des Schulgeldes zu zahlen, das bei vertragsgemäßer Beendigung des Ausbildungslehrganges noch zu zahlen wäre.

§ 9. Nach Beendigung der Ausbildung unterzieht sich der Schüler einer internen Schulabschlussprüfung und erhält darüber ein Abschlusszeugnis. Zur Erlangung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker muss der Anwärter das 25. Lebensjahr vollendet haben. Er hat einen Antrag zur Überprüfung bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Gesundheitsamt, Kreisarzt) zu stellen. Nach Ablegung der Zulassungsüberprüfung vor dem Kreisarzt und zwei Heilpraktikern (gem. Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939, RdErl. des Innenministers vom 3.8.1959) wird über den gestellten Antrag entschieden. Erst die nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilte Erlaubnis berechtigt den Anwärter zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker. Solange die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Erlaubnis nicht erteilt ist, wird dem Schüler streng untersagt, selbstständig Kranke zu untersuchen oder zu behandeln, soweit dies nicht im Rahmen des Unterrichts unter Aufsicht eines Lehrers geschieht.

§ 10. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich gegenüber der Heilpraktiker-Fachschule NRW, ihm ausgehändigte Skripte oder Zugänge zu Online-Veranstaltungen bzw. Aufzeichnungen nicht an Dritte weiterzugeben, zu veräußern oder Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder diese zu vervielfältigen. Eigene Aufzeichnungen dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht erstellt werden.

§ 11. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Heilpraktiker-Fachschule Nordrhein-Westfalen – Die Schulleitung

Stand: Oktober 2026